Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steueramt
Steueramt, n.
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das all ämbter des markts ir ständ schullen verraiten alle jar ... es sein ständ des gotzhaus, panambt, zechambt, steur- oder welcherlai ambt oder ständ di sein1470 OÖsterr./ÖW. XII 200
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weil aber derselbe reverß keine summam besagett, ist vorhin geschlossen, die acten ... beym steur-ambt ... auffzusuchen vnndt dieselbten dem landesbestaldten außzugeben ... außer das die ober-steur-einnähmer berichten, das beym steur-ambt keine nachricht zu befindenSchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 52
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das ober- oder steur-amt hat zu fordern ...; absonderlich in taͤtz- und ungelds-gefaͤllen1670 Abele,Unordn. I 117 Faksimile
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empfang auss dem steyerambt lezten juny 3740 fl.1683 BerAltertWien 8 (1864) p. 5
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was aber an steuern ohne des gesambten landes einwilligung einem oder dem andern abgeschrieben worden, wird ebenmässig keinesweges passiret, sondern soll ... durch das steurambt eingetrieben werden1686 CDSiles. 27 S. 310
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[die baumeister sollen] wasser-kuͤnste und spritzen ... durch den bronnenmeister probiren, ... da etwas verlohren, ... dem steuer-ampt den verlust anzeigen1720 Wüst,Policey VII 872
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weillen der richter und klein-richter in der vorstatt sich pro publico stetts brauchen müssen lassen, als ist billig das sie portions freigelassen werdt, welches dem steuer-ambst ... zu communicieren ist1742 MHungJurHist. IV 2 S. 724 Faksimile
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die steuer wird intra terminum legalem bey den in einem jeden rentamt angeordneten steueraͤmtern erlegt1770 Kreittmayr,StaatsR. 378 Faksimile
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ersagte juden-gemeinde [hat] statt dieses leib-zolles eine jährliche geldsumme ... an löbliches steur amt allhier zu bezahlen1801 Miedel,JudenMemmingen 78
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zum steuerambt sollen ... zwo rathspersonen verordnet werden und dieselben wochentlich zweene tage in einem absonderlichen gemach aufm rathauße die steuren und anlagen einnehmen1613 NeumarktRb. 297
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der zeughaus-aufseher sind ebenmaͤssig drey und jaͤhrlichs gleich abwechslungen. und dieser gebrauch soll auch bey den steuer-, proviant-, bau- und andern aemtern, so von dreyen verwaltet werden, uͤblich seyn1684 TheatrPacis I 106 Faksimile
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ferner habt ihr ... in künftiger wiederbestellung deren sich erledigenden hochstiftischen steuerämtern pro legislativo zu beobachten, damit derlei steuerämter der ... allschon vorhandenen vogtei- oder verwaltungsbeamten aufgetragen werden1732 JbFrkLf. 3 (1937) 77