Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steintragen n.
steintragen , n. 1) das tragen von steinen: dann was ist, dasz einer schön ist, hüpsch ist und in nöhten zum steintragen nichts soll ( taugt ) Paracelsus op. (1616) 2, 141 Huser. 2) eine bes. frauenstrafe für schelten und streiten, bei der der übeltäterin ein oder mehrere steine um den hals gehenkt wurden, im bayr.-österr. gebiet zwischen 14. und mitte d. 18. jh. nachgewiesen, s. Künnsberg über d. strafe des steinetragens ( Bresl. 1907); rechtsaltertümer 4 2, 317; einem kein steintragen auflegen Luther tischreden ( Lpz. 1577) 191 b bei Wanderer sprichw. 4, 824 . —