Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steinsatz
Steinsatz, m.
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gemarken steinsatzes: wan die U.L. ire gemarkung umbgeen, sollen ... auß beiden dorfern steinsetzer darzu gegeben und verordnet werden1568 SchriesheimW. 184
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vor obgemelten ... steinsetzer sollen alle vnndt jede veltschäden, steinsetz vnndt erhebungen ... vff verlangung der partheyen gerechtfertigt, gerichtet vnndt geschlichtet ... werden1585 Simmerding,Grenzzeichen 411
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allerhandt gerichtliche geschefften mit steinsatz, vnndergängen vnnd dergleichen sachen1599 PfälzW. II 703
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das wegen der feltmassung vndt steinsatz sich ... vnnottige stritt vndt misverstendt erheben1628 PfälzW. II 754
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an der A. gemark sind zu uns gekommen der sämtliche steinsatz von A.1731 Gau-Odernheim I 281
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die hiesige gemeinde D. hat bishero den steinsatz wie auch den waidgang auf ersagtem eckzehenden ohndisputirlich exerciret1770 BadW. 233 Faksimile
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weilen der steinsatz eine scheinbare und offene arbeit ist, hat schultheiß J.W. nach altem gebrauch mit eben so viel lohn als wie ein gerichtsman sich begnügen lassen1772 KirchheimW. 169