Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
statten
statten
- ›jn. verheiraten‹.
- ›(jm. / e. S., z. B. dem geiste) etw. gestatten, zulassen, erlauben‹.
- ›e. S. nachgeben, Raum gewähren‹.
- ›jn. zu etw. (z. B. zur Verantwortung vor Gericht) zwingen, kommen lassen‹.