Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
erstatten
erstatten
- ›etw. kompensieren, beheben, ausgleichen (teils spiegelbildlich gesehen), auffüllen, nachholen‹; ›etw. vergelten, wiedergutmachen‹; gelegentlich mit Objekt der Person: ›jn. (z. B. in einem Amt) ersetz
- ›etw. (z. B. einen verursachten Schaden, Unkosten) begleichen, finanziell / materiell ausgleichen‹; ›etw. (z. B. ausstehenden Lohn, Sold, Strafe) bezahlen‹; selten mit Objekt der Person: ›jn. (mit etw
- ›etw. durchführen, vollziehen, vollstrecken, in Kraft setzen‹; ›etw. (vertrags-, erwartungs-, pflichtgemäß) erfüllen, umsetzen‹