Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stapelrecht n.
stapelrecht , n. , vgl. stapelgerechtigkeit und staffelrecht ( sp. 528): stapel-recht, stapel-gerechtigkeit, jus stapulae, privilegium sive jus illud speciale, quo civitati solennis mercium et rerum convectatio est indulta, das recht einer stadt, dasz daselbst gewisse kaufmanns-güter müssen ausgelegt und feil gebotten werden. Frisch 2, 320 a , vgl. Wachter 1587 ; das früher manchen handelsplätzen verliehene recht, vorüberziehende waren ( bestimmte arten oder alle ) anzuhalten, dasz sie daselbst eine gewisse zeit lang (stapelzeit) zum verkauf ausstehen muszten; später ermäszigt zu dem monopol d…