standrecht,
n. 11)
judicium statarium, militare criminale sub dio. it. beneficium detractus. Stieler 1532;
jus militare tumultuarium. 2132;
dritto statario, giustitia. processo, sentenza militare che si fà stando in piedi allo scoperto, bandiera spieglata, e presto in cause capitali. Kramer
dict. 2, 931
b; zuweilen wird also genennet ein kriegsgericht, das nicht in form eines vollkommenen und zierlichen kriegsrechts gehalten wird, sondern nur aus einem capitain, lieutenant und fähnrich bestehet, die neben dem auditeur geringe klag-sachen in der kürtze entscheiden. eigentlich aber heisset stand- oder spieszrecht, ein gericht, da über einen auf frischer that betretenen, unlaugbaren übertreter des artickels-briefs, von dem befehlhabenden officier, stehendes fusses erkänntnisz gepflogen, das urtheil gesprochen, und er ohne gnade und aufschub, vom leben zum tode gebracht ... wird. Jablonski 746
b;
judicium stativum, extraordinarium. Apin.
gloss. 510;
judicium statarium, im krieg in offenbaren verbrechen,
uno die instituitur et peragitur. Frisch 2, 318
b; standrecht, hat im kriege auf märschen, bey belagerungen und détachemens statt, wo gewisse verbrechen ohne anstand abgethan werden müssen, weil der verzug dem dienste im felde unzuträglich ist. ... bey dergleichen fällen wird das standrecht durch die darzu commandirten ober-officiers, unter-officiers und gemeine, bey dem regimente, von welchem der verbrecher ist, in einem kreise, stehend gehalten, die sache kurz untersuchet, das urtheil gesprochen, und die zuerkannte strafe so fort exequiret. Eggers
kriegslex. 2, 978
f.; s. ferner Wachter 1585. Scherz-Oberlin 1556. Adelung. Jacobsson 7, 427
a. Krünitz 169, 625—9.
ausnahmegericht unter herrschaft des kriegs- oder belagerungszustandes. Bluntschli - Brater
deutsches staatswb. 1, 526. 783—7. Rotteck-Welcker
staatslex.3 13, 729—32. Bachem
staatslex. 1, 498.
österr. staatswb. 2, 1150. Stengel
wb. des deutschen verwaltungsr. 1, 158—161. Wetzer - Welte
kirchenlex.2 11, 725.
bei der marine '
im kriegsfalle verkündete eigene gerichtsbarkeit eines befehlshabers'. Stenzel
seemänn. wb. 387
b.
ebenso dän. standret,
schwed. stndrätt.
im deutschen seit ende des 16.
jahrh. bekannt: nun folgt ein standrecht, in kriegszleufften, darzu man stehen musz, und nicht sitzen darff. standtrecht, ist nur allein auff den artickelsbrieff gestelt, unnd nichts anders dann ein rechtlicher beweisz und aussage, vom leben zum todt, oder sonder gelt und paszport vom fendlin verjaget, das landt verbotten, wie wol man auch wol wichtige sachen vom standtrecht richten kan, als vor dem mallafitzrecht, allein das es schärffer und kürtzer abgebrochen ist, und darff nicht drey standtrecht uber ein peinliche sache halten. Reutter v. Speir
kriegs ordn. (1594) 68; das stand-recht. dieses judicium statuarium ist summarissimum, und führet seinen nahmen von den modo procedendi her; weil der præses und die beysitzer, wenn es gehalten wird, sich nicht niedersetzen, sondern die gantze sache in kurtzer zeit in einen creysze stehend abthun. Fleming
t. soldat 502
b. — standrecht über einen ausreisser oder verrahter halten. Kramer
dict. 2, 931
b; es ist die frage, ob der delinquent, über den man morgen standrecht hält, nicht mit gröszerer besinnung hinter seinem capitain hertraben wird, als ich heute dem meinigen nachschlich. Thümmel
reise 8, 44. das standrecht halten. Gottsched
beobachtungen 280; weil nun der hauptman von andern hauptleuten ... niemandt darbey haben, sondern mit seinen underhabenden kriegszleuten das standtrecht halten (
soll). Reutter v. Speir 69.
auch: so sol der proffosz von stund an ... ein standrecht bestellen. 68.
in neuerer zeit gewöhnlich allgemeiner: das standrecht erklären, proclamieren. in das standrecht gehen. Adelung; der offizier läszt etwas verkündigen, 'standrecht', sagt mir der offizier auf der königswache, den ich frage. Varnhagen
tageb. 5, 289; im österreichischen heer ... ist standrecht angeordnet worden. 12, 96. nach dem standrecht: denn hätten die Seldwyler nur etwa die befürchtung ausgesprochen, die gefangenen könnten vielleicht wohl erschossen werden nach dem standrecht, so wäre sie in tödlicher besorgnis geblieben. Keller 4, 197.
dafür auch: standrechtlich verfahren, einen standrechtlich behandeln, verurtheilen, erschieszen lassen.
ferner: er war nicht die ursache von dem ball, das ward auch vor dem standrecht erwiesen. W. Alexis
Isegrimm 2, 17 (= 199),
wo standgericht
gewöhnlicher wäre. —
übertragen: wir aber haben immerfort über mangel an produktion zu klagen, weil wir alle autoren beleidigen, verfolgen und am liebsten mit einem streiche tot machten. standrecht! ist unsre losung für theaterstücke. Laube 7, 44
Houben. 22)
im steir. bedeutet standrecht
oder standelrecht das recht, auf dem markte einen stand (4,
d),
eine verkaufsbude dauernd zu halten, sowie auch die dafür zu leistende abgabe (
vgl.standgeld). Unger-Khull 569
b.
im letzteren sinne schon im 17.
jahrh. bezeugt: so ain kramer auf dem kirchtag fail het, es sei was pfenwert es well, soll derselb dem ambtman standrecht geben zwen pfening.
Salzburger taid. 68, 36;
dafür auch: item ist ain jeder marktrichter zu Weiz die angeschlagene steuer, dann maut-, gerichts- und
stantrechtgelt ... in empfang zu nemben ... schuldig.
steir. taid. 197, 4 (17.
jahrh.).