Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Standhaftigkeit
Standhaftigkeit, f.
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weil ... solchs [Nichteinhaltung von Zusagen] dem hauße Brandenburg an dero wolhergebrachten hohet und standhafftigkeit sehr vorkleinerlich fallen möchte1607 ActaBrandenb. III 211
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alle [sollen] verbunden seyn ... stets fuͤr einen mann zu stehen und mit all erforderlicher standhafftigkeit causam communem zu machen1774 Moser,Reichstage I 105 Faksimile