Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stadtwein m.
stadtwein , m. von der stadt gebauter wein: item, so wannehe dat unser stadtwein inkommen; darachter soll man keine fremde wein zappen. J. Grimm weisth. 6, 683, 17 . dazu stadtweinhaus, n. öffentliches weinhaus einer stadt, welches unter aufsicht der stadtverwaltung steht; ebenso stadtweinkeller, m., z. b. die offizielle bezeichnung des Bremer ratskellers. stadtweinmeister, m.: der stadtweinmeister hatte sich in der fröhlichkeit des herzens an seinem ehrentage vom wein übermeistern lassen, welcher zufall ihm auch wol an einem gemeinen werkeltage begegnete, und taumelte der braut in die arme. M…