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Stadtrecht

nhd. bis sprichw. · 9 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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9 in 9 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Stadtrecht

Bd. 18, Sp. 832
Stadtrecht, das Recht der deutschen Städte, wie es sich seit dem 12. Jahrh. aus Privilegien, Gewohnheiten, Schöffensprüchen und Satzungen des Rates entwickelte. Das älteste bekannte S. ist das von Straßburg aus dem 11. Jahrh.; unter den schwäbischen ist das wichtigste das Recht der Stadt Freiburg i. Br., in Rheinfranken ragen hervor die Stadtrechte von Köln, Aachen und Kleve. Von großem Einfluß auf die deutsche Rechtsentwickelung sind die sächsischen Stadtrechte geworden, so das S. von Dortmund und besonders dasjenige von Soest, das zugleich die Grundlage des lübischen Rechts bildete, vor allem aber das S. von Magdeburg, das sogen. Weichbildrecht, das auf die meisten der im Osten seit Ende des 12. Jahrh. neugegründeten Städte übertragen wurde; daneben hatte dort auch das Recht von Lübeck Einfluß. Bei Neugründung von Städten wurde in der Regel das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig rezipiert, vor allem das von Soest, Magdeburg, Lübeck und Köln. Das lübische Recht gewann die Küstenstriche, das Magdeburger die Binnenlande bis nach Böhmen, Polen und Ungarn hinein und verbreitete sich als Kulmer Recht über ganz Preußen. Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe unter dem Einfluß des römischen Rechts gestalteten sich die Stadtrechte um, und so entstanden seit dem 15. Jahrh. an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, sogen. Reformationen. Zuletzt wichen die alten Stadtrechte zugleich mit der eignen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste der Autorität der Landesherren. Nur für das Familien- und Erbrecht haben sich einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis in neuere erhalten. Vgl. Gaupp, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (Bresl. 1851–52, 2 Bde.); Gengler, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (neue Ausg., Nürnb. 1866), Codex juris municipalis Germaniae (Erlang. 1863–67, Bd. 1) und Deutsche Stadtrechtsaltertümer (das. 1882 ff.); »Oberrheinische Stadtrechte« (hrsg. von der badischen historischen Kommission, Heidelb. 1895 ff.); »Westfälische Stadtrechte« (Veröffentlichungen der historischen Kommission für Westfalen, Münster 1901 ff.).
2158 Zeichen · 37 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Stadtrêcht

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Das Stadtrêcht , des -es, plur. die -e. 1. Das Recht eine Stadt zu seyn, oder doch die Gerechtsamen und Freyheiten derse…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Stadtrecht

    Goethe-Wörterbuch

    Stadtrecht [bisher nicht online publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Stadtrecht

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Stadtrecht , das Recht der deutschen Städte, wie es sich seit dem 12. Jahrh. aus Privilegien, Gewohnheiten, Schöffensprü…

  4. modern
    Dialekt
    Stadtrechtn.

    Mecklenburgisches Wb.

    Wossidia Stadtrecht n. das den Städten und ihren Bewohnern verliehene Recht; die mecklenburgischen Städte gehörten versc…

  5. Sprichwörter
    Stadtrecht

    Wander (Sprichwörter)

    Stadtrecht 1. Stadtrecht bricht Landrecht; Landrecht bricht gemeines Recht. – Hillebrand, 11, 15; Körte, 5683; Simrock, …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit stadtrecht

9 Bildungen · 9 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von stadtrecht 2 Komponenten

stadt+recht

stadtrecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

stadtrecht‑ als Erstglied (9 von 9)

Stadtrechtbuch

DRW

stadtrecht·buch

Stadtrechtbuch, n. amtl. Buch zur Eintragung und Sammlung der Statuten und/oder Privilegien einer Stadt (III); Stadtrecht (IV) hie hebet sic…

Stadtrechtgesetz

DRW

stadtrecht·gesetz

Stadtrechtgesetz, n.? wie Stadtrecht (IV) er ist ... innhalt oballegirte stadt-recht-gesetz verbunden gewesen, solches zeitlich den mandanti…

stadtrecht, rechte

DWBQVZ

stadtrecht·rechte

stadtrecht, -rechte: das Altprager stadtrecht aus dem XIV. jahrhunderte ... hg. u. erl. v. E. F. Rössler. mit einer vorr. v. J. Grimm. Prag …

stadtrechtsalterthum

DWB

stadtrecht·s·alterthum

stadtrechtsalterthum , n. geschichtliches zeugnis aus dem gebiete der stadtverfassung. stadtrechtsalterthümer, plur.: deutsche stadtrechtsal…

Stadtrechtsetzer

DRW

stadtrecht·setzer

Stadtrechtsetzer, m. städt. Gesetzgeber, Verfasser eines Stadtrechts (IV) alhie vermerck den unverstandt des statrechtsetzers mit den sechzi…

stadtrechtsfähig

DWB

stadtrecht·s·faehig

stadtrechtsfähig , adj. fähig, bürger einer stadt zu werden, bürgerrecht zu erwerben, vgl. oben DWB stadtrecht 2: vers ist zwar lateinisch, …

stadtrechtsfähig

DRW

stadtrechtsfähig, adj. zu Stadtrecht (VI) berechtigt, eingebürgert; hier übtr. vers ist zwar lateinisch, aber nunmehr, kraft des bekanten ge…