Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkollekte
Stadtkollekte, f. I an eine Stadt (III) zu leistende Geldabgabe vgl. Stadtschoß daß es bey der von ... buͤrgermeister und rath in ansetzung der gemeinen stadt-collecten gemachten verordnung ... gelassen werden soll 1648 CStSlesv. III 2 S. 38 die abgaben des staats entrichten sie als unterthanen, ... die stadt-collecten aber als buͤrger zu erhaltung ihrer stadt und zu ihren gemeinschaftlichen besten 1760 v.Justi,Polizeiwissensch. I 348 II Geldsammlung zugunsten einer Stadt und ihrer Einwohner; hier nach einem Stadtbrand (II) aussgifft der stadtcollect 1635 AnnNassau 33 (1902/03) 329