Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkollekte
Stadtkollekte, f.
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daß es bey der von ... buͤrgermeister und rath in ansetzung der gemeinen stadt-collecten gemachten verordnung ... gelassen werden soll1648 CStSlesv. III 2 S. 38
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die abgaben des staats entrichten sie als unterthanen, ... die stadt-collecten aber als buͤrger zu erhaltung ihrer stadt und zu ihren gemeinschaftlichen besten1760 v.Justi,Polizeiwissensch. I 348
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aussgifft der stadtcollect1635 AnnNassau 33 (1902/03) 329