Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtherrschaft
Stadtherrschaft, f., auch m.?
-
die rheinmullen haben vur zwei- oder dreihondert jaren dem alten statherschaft und erben allein zugehort1572 BuchWeinsberg II 231 Faksimile
-
eine meile in die runde herum besitzet sie [stadt] ziemliche guͤther ... gleichergestalt stehen unter der stadt-herrschafft zwey drosteyenC.L. Bilderbeck, Teutscher Reichs-Staat (Frankfurt 1738) 1324