Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtflecken
Stadtflecken, Stadtfleck, m.
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[der] stadtfleck [erhielt neben dem kulmischen Recht nur Marktrecht]1541 InsterbUrk. 213
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das alle ... unsere stedte und die stathflecke, die von alter gehoren zu unser herschaft und furstenthum, ihre rechte erfaren sollen bei den ... burgern von E.16. Jh. (Hs.) EisenachStR. 9 Faksimile
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den ganzen elenden erbärmlichen zustand des stadtfleckens1603 Ilmenau/Diefenb.-Wülcker 861 Faksimile
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es soll ein jeglicher stadtflecken und dorf, eine armencasse ... eingerichtet [haben]1769 PreußKirchReg. 10