Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stabilierung
Stabilierung, f. I Festigung, Absicherung als will noch zu der sach eigentlicher stabilierung hochnothwendig sein, dz ze handen oftgesagter catholischer orthen ... versicherung bescheche ... dz ohne vorgehnde communication ... nützit ... vorgenommen werde 1629 AnzSchweizG.² 3 (1878/81) 15 einem mitel der stabilierung bestendiger ruh 1653 JbSchweizG. 34 (1909) 188 daß zu stabilierung fried und rechtens in allweg reiflich zu beratschlagen, welchergestalt das heil. römische reich wider allen auswärtigen gewalt ... gesichert ... werden möchte 1654 JRA.(Laufs) § 178 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 178 da…