Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stabgericht
Stabgericht, n.
-
[Lehen:] und das gantze gericht zu H. über halß und hand, und den dritten pfennig an dem stabgericht daselbst1398 Mencke,Script. I 562
-
so hatt das thumb-capittel zur N. ihr stabgericht zu T., vnnd wird das gericht mit einem richter vnnd vier schöppen besetzt1569? (Hs. 1710) NMittThürSächs. 14 (1878) 93
-
vielerley special arten der gerichte, voigtgerichte, rugegerichte, berggerichte, feld vnd mahlgerichte, stabgerichte, burggerichte ... davor zum theil gewisse verbrechen vnd frevel geruget vnd gestrafft, zum theil gewisse streitigkeiten entschieden werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 110
-
F. ... woselbst das stabs- und malefiz-gericht ist1808 WürtStaatsHdb. 444 Faksimile