Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
2. Spünden
2. Spünden , verb. regul. act. von Spund, Falz, Fuge, oder auch der Rand; ein im Hochdeutschen wenig mehr übliches Wort. 1. Vermittelst einer an dem Rande befindlichen Fuge oder Nuht an und in einander fügen; in welchem Verstande es noch zuweilen bey den Holzarbeitern von dieser Art der Verbindung der Breter und ähnlichen Stücke üblich ist. Breter spünden, oder in einander spünden. S. Adelung Spundbret u. s. f. Vermittelst solcher gespündeten Breter überziehen oder bekleiden; täfeln. Er spündete das Haus mit Cedern, beyde oben und an den Wänden, 1 Kön. 6, 9, 15. Er spündete den Altar mit Ceder…