Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Spediteur M.
Spediteur, M. ›Kaufmann der es ge- werbsmäßig übernimmt Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines an- deren (des Versenders) in eigenem Namen zu besorgen‹, A. 18. Jh. (Hübner 1712), zu spedieren, verdrängt das im 17. Jh. entstandene speditore