Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sonnenseite
Sonnenseite, f.
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die hochgerichtlich obrigkait von Lienzer Clausen gericht ... auf baider der sunnen- und schatenseiten der Traa nach heraufwertsEnde 16. Jh. Tirol/ÖW. V 618 Faksimile
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was unter diesen vorbeschriebenen märken auf der schatt- und sonnseiten ist, das soll gänzlichen und gar ins verpot gelegt sein, gefreit und gehaiet werden1782 Tirol/ÖW. V 546 Faksimile