Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sommerverpflegung
Sommerverpflegung, f. milit.: Kosten für die Ernährung der Truppen im Sommer (I) vgl. Sommertraktament dass an der jetzigen sommerverpflegung die statt Z. zwey, vnd die vnderthanen vffm land ein dritttheil ... vorlegen sollen 1644 ZweibrückenUB. 178 Faksimile demnach zwischen unsern getreuen staͤnden und der soldatesca bißhero wegen der sommer-verpflegung strittigkeiten vorgefallen ... daß wir dannenhero ... folgende sommer-ordonnanz ... haben publiciren lassen 1658 RAbsch. IV 89 Faksimile ist auch wegen der sommer-verpflegung auf die 6 monat maj, junius, julius, augustus, september und octobe…