Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
solennisch
solennisch, adj. rechtsförmlich, allen Formvorschriften entsprechend bdv.: feierlich, herrlich (IV), solenn vgl. aufrecht (II 1), rechtlich (II) wie offt man vsserhalb solher solennischen oder herlichenn wortordenung recht spricht ..., so ist nit von noͤten, die interdict zemelden 1536 Fuchsperger,Inst. 89v Volltext (und Faksimile) nach solennischer vollendung solcher angedeuter außruͤff, vmbschlagungen, verkauffungen, vnd adiudicationen, alsbaldt der steigerer den werth seiner steigerung bezahlt, ... soll er in possession der jhme adiudicierten ding gesetzt ... werden 1599 LothrGO. 79 Volltex…