Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
solennisch
solennisch, adj.
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wie offt man vsserhalb solher solennischen oder herlichenn wortordenung recht spricht ..., so ist nit von noͤten, die interdict zemelden1536 Fuchsperger,Inst. 89v Volltext (und Faksimile)
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nach solennischer vollendung solcher angedeuter außruͤff, vmbschlagungen, verkauffungen, vnd adiudicationen, alsbaldt der steigerer den werth seiner steigerung bezahlt, ... soll er in possession der jhme adiudicierten ding gesetzt ... werden1599 LothrGO. 79 Volltext (und Faksimile)
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da es jedoch ein abgengig ding were, kan es vor solcher zeit, vmbgeschlagen vnnd verwendt werden, vermoͤg, daß es jedoch solemnischer weise geschehe, vnd daß die verkuͤndigung, wie obstehet, ins werck gerichtet, auch daß die darab ingeloͤste pfenningen, dem, so innerhalb vorgeschriebener zeit der sechs wochen erscheinen ... erweisen wuͤrdt1599 LothrLbr. VI 7 Volltext (und Faksimile)