Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sinker
Sinker, m.
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es soll kein schieferhauer, syngker, hespeler noch junge mit arbeit vorsehen werden, er habe dan an eidesstadt zugesagt, diese neue ordenunge, reformation und zusammensetzunge ... treulich zu halten1567 MansfeldBergbUB. 165
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sollen alle bergleute, steiger, schieferhauer, sinker, haspeler ... schuldig sein, da sich ... auf dem berge ... feuer oder ander unfall ereignen würde, ... soviel möglich des bergwerks schaden verhüten und abwenden helfen1688 MansfeldBergbUB. 229
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beeydigte berg-bediente, die gewisse zechen in ihrer auffsicht haben, ... werden auch an manchem orte schau-herren, sincker und schiefer-geschworne genennet1710 Herttwig,Bergb. 173