Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Simpelgeld
Simpelgeld, n. als Simpel veranschlagte Abgabe; auch die daraus eingenommene Geldsumme solle dem burgermeister fur heebung eines jeden simpels und das simpelsgelt nacher Cocheim zum special einnehmeren zu tragen 9 alb. um 1700 CochemLändlRQ. 145 wann sie ... angesetzte neue simpel-gelder, als ehe-gulden, nahrungs-, viehe-, ertrags- und waldnutzbarkeits-gelder etc. gleich anderen ordinarie trierischen unterthanen abtragen solten 1725 Hempel,StaatsLex. VIII 730 daß sie bey denen durch das letztere peræquationswesen angesetzten neuen simpels-gelder, als ehe-gulden, nahrung, viehe-ertrag, wann sie…