Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Siechengut
Siechengut, n.
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daß sie mit den vier fünftheilen der landschaft I. ... des siechenguts halben in einer gemeinsamme standend1668 InterlakenR. 539 Faksimile
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dass diejenigen landmänner ... die einen solchen [Wolf] erlegen, 15 thaler zu erheben haben solle[n], halb aus dem landguth und halb aus dem siechenguth1767 Niedersimmental 187 Faksimile