Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Siechengut
Siechengut, n. Vermögen aus Stiftungen und Almosen zugunsten der Insassen eines Siechenhauses daß sie mit den vier fünftheilen der landschaft I. ... des siechenguts halben in einer gemeinsamme standend 1668 InterlakenR. 539 Faksimile dass diejenigen landmänner ... die einen solchen [Wolf] erlegen, 15 thaler zu erheben haben solle[n], halb aus dem landguth und halb aus dem siechenguth 1767 Niedersimmental 187 Faksimile