Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Servitien
Servitien, pl.
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was wöchentlich vf die in der stadt C. liegende soldaten von dreyen compagnien savellischen regiments an fleischgelde, bier und servitien (außerhalb des hafers vndt brodts) auffgehet1630 Krause,AnhaltUrk. I 574
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die servitien sollen nicht mit geld, sondern in natura prästirt werden ... der unterbefehlshaber, gemeine reuter und soldat muß sich bei des wirths feuer und licht behelfen1646 ZDKulturg.² 4 (1875) 637
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servitien: die 3 ober-officirer von den compagnien zu roß und fuß haben weiter nichts von den unterthanen ... als das bloße obtach und liegerstatt ... zu prætendiren, vor die uͤbrige servitien, als holtz, licht, saltz und alles andere, so unter dem nahmen des servises verstanden und gefordert werden kan, empfangen dieselbe aus der kriegs-cassa monatlich ... ein rittmeister ... 6 fl.Futter- und Servitien-Ordonnance vor die Fürstl. Würt. Mannschafft (Stuttgart 1685) 1