Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
sendbar adj.
sendbar , adj. , als rechtsausdruck in älterer sprache gebräuchlich, abgeleitet von send, geistliches gericht; mhd. sentbære mhd. wb. 2, 2, 253 a . Lexer mhd. handwb. 2, 886 ; meist in verbindung mit frei, mann, leute und dann auch in der form semper ( s. oben unter semper-); zunächst wol als eigenschaft derjenigen, die berechtigt sind als schöffen, vielleicht auch als rügezeugen am send theil zu nehmen. vgl. Haltaus 1678. 1679 . Scherz 1484. 1485 . als semperfreien, semperleute, -männer bezeichnet man aber gewöhnlich leute, die sich gewisser vorrechte in bezug auf das geistliche gericht erfre…