Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Seigerhütte
Seigerhütte, f. Anlage, in der Erze (va. Silber und Kupfer) geschieden und gereinigt werden bdv.: Seigerung (III) vgl. Hüttenwerk, Schmelzhütte was man von den dreyhundert centner gutte kupffer ... mit verseygern wirt, die sollen gen J. auf die saigerhutten gesandt werden, vnd als bald sy geseygert sind, so sullen sy in gemain verkauft werden den Fuggern 1503 QÄWGMD. V 92 graf A. [hat] ... mir C.F. und meiner geselschaft der seigerhutten zu A. seiner g. zehentkupfer ... verkauft auf die prob 1522 QÄWGMD. V 75 das ein jede hutten, so es zu dissem zertrennen kumen, solt schuldig sein, allen und …