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Seezeichen

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Seezeichen

Bd. 18, Sp. 280
Seezeichen (Schiffahrtszeichen), In den Küstengewässern angebrachte Marken, welche die Schiffe vor Bänken, Untiefen etc. warnen, ihnen das Fahrwasser anzeigen und zur Bestimmung ihres Standortes dienen. Sie bestehen aus schwimmenden Tonnen und Schiffen (Feuerschiffen), aus Türmen oder Baken auf dem Lande (vgl. Baken, Tonnen, Leuchtturm). Im 12. Jahrh. verlieh Heinrich V. der Stadt Bremen das Recht, Tonnen und Baken anzubringen, und auch auf der Elbe waren zu jener Zeit bereits S. vorhanden. Man hatte damals kein Interesse an guter Bezeichnung der Küstengewässer, weil jedes an der Küste gestrandete Schiff Eigentum der Strandbewohner war. Erst nach Entstehung des Hansebundes besserten sich die Verhältnisse. In der neuern Zeit zwang die Zunahme der Dampfschiffahrt zur Ausbildung und Verbesserung der S. In Deutschland gelangte ein einheitliches Betonnungssystem 1889 zur Ausführung. Das Hauptgewicht wird bei den S. auf die Form gelegt, weil sie aus weiter Entfernung besser erkennbar ist als die Farbe. Schwimmende S. sind am Meeresboden verankert, während die festen auf festem Boden aufgebaut sind. Zu den erstern (zur Betonnung) gehören Bakentonnen, Spierentonnen, spitze und stumpfe Tonnen, Kugel- und Faßtonnen, auch die Feuerschiffe; zu den festen Valen, Stangenseezeichen und Pricken sowie Leuchttürme und die am Land errichteten besondern Marken (Landmarken). Über Baken s. Baken, über Tonnen s. Tonnen. Dukdalben (s. d.) bestehen aus mehreren Pfählen, Stangenseezeichen aus einzelnen in den Grund gesteckten Stangen oder eingerammten Pfählen; Pricken sind junge Bäume mit dürrer Krone oder Baumzweige, die ebenfalls in den Grund gesteckt werden (ein Fahrwasser abpricken). Neben Form und Farbe dienen noch zur Unterscheidung der S. die Toppzeichen, an der Spitze des Seezeichens angebrachte Stangen, Bälle, Trommeln, Kegel, Besen, Strohwische, Fähnchen, Dreiecke, Vierecke etc., auch Aufschriften von Zahlen, Buchstaben oder Worten. Der Lauf eines Fahrwassers, d. h. einer für Schiffe benutzbaren, zwischen Inseln, Untiefen und flachem Wasser hindurchführenden Fahrrinne, wird in der Regel auf beiden Seiten durch S., meist durch schwimmende, kenntlich gemacht, ferner werden an der Steuerbordseite, d. h. der rechten Seite, wenn man von See aus kommt gerechnet, Spierentonnen, an der Backbord- oder linken Seite spitze Tonnen ausgelegt. Bei Benutzung von festen S. stehen auch an der Steuerbordseite Baken mit daran angebrachten Spieren oder Stangenseezeichen, an der Backbordseite Baken ohne Spieren oder Pricken. Mit Ausnahme der Stangen und Pricken, sind alle deutschen S. der Steuerbordseite rot, diejenigen der Backbordseite schwarz. Häufig wird auch die Mitte eines Fahrwassers noch durch rot und schwarz gestreifte Kugeltonnen kenntlich gemacht. Einzelne im Fahrwasser liegende Risse oder Untiefen werden durch Baken oder Bakentonnen bezeichnet; sie erhalten, wenn sie an beiden Seiten passiert werden können, wie die Kugeltonnen einen rot und schwarz gestreiften Anstrich. Den von See einen Hafen ansegelnden Schiffen werden die Zugänge zu den Fahrwassern, wenn nicht schon durch Landmarken, Leuchttürme oder andre hervorragende Bauten am Lande, durch qrößere, weithin sichtbare Bakentonnen als Ansegelungsmarken erkennbar gemacht. Die außerhalb der Fahrwasser liegenden Untiefen werden durch Spierentonnen, Bakentonnen oder Baken bezeichnet, die auf der Untiefe selbst oder an deren Rändern angebracht werden. Je nach ihrer Lage zu den Untiefen werden diese mit bestimmten Toppzeichen versehen; gesunkene Fahrzeuge werden durch grüne stumpfe, spitze oder Faßtonnen mit der Bezeichnung »Wrack« kenntlich gemacht. Distanzbojen dienen zur Bezeichnung abgemessener Strecken (vgl. Gemessene Meile). Zum Erkennen des Schiffsortes im Nebel dienen Glockentonnen (Glockenbojen) und Heultonnen (Heul-, Nebelbojen). Kriegsseezeichen sollen im Krieg ein Fahrwasser dem Feind unauffindbar machen.
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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Seezeichen

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Seezeichen, n. Marke zum Nachweis der Berechtigung eine best. Menge Seebier zu brauen [Akzise der] brauers in der stadt:…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Seezeichen

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Seezeichen ( Schiffahrtszeichen ), in den Küstengewässern angebrachte Marken, welche die Schiffe vor Bänken, Untiefen et…

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Cotta, M. (2026). „seezeichen". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 19. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/seezeichen/meyers?formid=S07902
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Cotta, Marcel. „seezeichen". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/seezeichen/meyers?formid=S07902. Abgerufen 19. May 2026.
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Cotta, Marcel. „seezeichen". lautwandel.de. Zugegriffen 19. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/seezeichen/meyers?formid=S07902.
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