Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
seeräuber m.
seeräuber , m. : seeräuber sind diejenigen, welche auf der see fremden eigenthums sich mit gewalt bemächtigen, um sich zu bereichern, ohne eine vollmacht zu dieser bemächtigung von irgend einem staate zu haben. staats-lex. 3 13, 297. gleichbedeutend werden im allgemeinen gebraucht pirat und corsar ( letzteres eigentlich von den berberischen seeräubern an der afrikanischen küste des mittelländischen meeres ), s. Campe und Eggers 1, 600 . kaper bezeichnet dagegen nach Adelung einen, der vollmacht dazu hat. mhd. begegnet sêrouber ( neben mer-, schif-, waʒʒerrouber) nur ganz vereinzelt in glossen,…