Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
seemacht f.
seemacht , f. 1 1) macht, kriegsmacht zur see, der besitz eines staates an kriegsschiffen, seesoldaten, kolonieen, besonders von der kriegsflotte, s. Adelung. Bobrik 624 b : seemacht, copiae navales, armatura navalis. Stieler 1205 , vgl. Kramer unter seeflotte, seeheer; das wichtigste ist das Thomasthor, das zum hafen führt, und unsre seemacht mit der landmacht verknüpft. Schiller 3, 97 ( Fiesko 3, 5); weit furchtbarer war dagegen die seemacht. sie stand so zu sagen im verjährten besiz des siegs. 4, 128; allen krieg- und frieden - schlüssen liegt durchaus noch ein höheres bind-mittel, als die …