Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schwemmung
Schwemmung, f.
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ferner gehoͤrt [zu den ehr- und rechtlosmachenden strafen] ... die schwemmung1801 Rößig,Altertümer 323
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[zu zeiten ohne vieh-seuchen] kann jenes vieh, das haar und keine wolle hat, durch die schwemmung faͤhig gemacht werden, sogleich in unsere laͤnder heruͤber getrieben zu werden1794 Petzek,Samml. VI 127