Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schweizerei
Schweizerei, f.
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weilen wir ... durch einen besondern donations-brief versprochen, das strohe, gesod und affterich von gemeldten zehenden vor ihre zu M. habende schweitzerey ohnentgeltig und bestaͤndig dahin zu liefern1717 Cramer,Neb. 68 S. 8 Faksimile
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jedoch koͤnnten kayserl. majest. bey abgestellter schweizerey die angebrachte ursachen zu beybehaltung eines theils derselben nicht hinreichend finden, wollten vilmehr, daß das noch vorraͤthige viehe ebenfalls verkaufft ... und die feldungen ... verpachtet werdenMoser,Staatsarch. 1756 I-VI 531 Faksimile