Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schutzverwandt part.
schutzverwandt , part. : schutzverwandter, incola, qui citra jus civitatis magistratus protectione fruitur, ein einwohner, der weder unterthan noch bürger, sondern nur in schutz aufgenommen um gewisse erkänntlichkeit und schutzgeld. Frisch 2, 238 a ; Anthrax war eigentlich kein bürger von Abdera, sondern nur ein freygelassener, der sich in dem bezirke des Jasontempels aufhielt: und er stand als ein schutzverwandter desselben unter der unmittelbaren gerichtsbarkeit des erzpriesters. Wieland 20, 22 ; mit unserm neuen schutzverwandten. 33, 243; er ( der rat der stadt Frankfurt ) ist auch gutmüthi…