Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schutzimpfung
Schutzimpfung ( Präventivimpfung, prophylaktische Impfung ), die absichtliche Übertragung von krankheiterregenden Mikroorganismen oder aus ihnen dargestellten Stoffen auf einen Menschen oder ein Tier, um ihn vor der Einwirkung eines stärkern Krankheitsgiftes verwandter Art zu schützen, ihn immun gegen letzteres zu machen (vgl. Immunität). Die S. beruht auf der alten Erfahrung, daß einmaliges Überstehen von ansteckenden Krankheiten häufig Unempfänglichkeit gegen dieselbe Krankheit zur Folge hat, die z. B. auch zahlreiche Eltern veranlaßt, bei leichten Masernepidemien bei Erkrankung eines Kindes…