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Schuldheiß

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Schuldheiß

Bd. 3, Sp. 1675
Der Schuldheiß, zusammen gezogen Schulze, des -en, plur. die -en, dessen Gattinn, die Schuldheißinn, Schulzinn. 1) * Überhaupt, eine Person männlichen Geschlechtes, welche andern zu befehlen hat, sie zu Erfüllung ihrer Schuldigkeit heischet oder anhält; eine jetzt veraltete Bedeutung. Bey dem Ottfried ist Sculdheizzo ein Hauptmann, bey dem Notker Commentariensis, und in der Monseeischen Glosse, ein Procurator, Kravo, Graf. Dem Paulus Diaconus zu Folge wurden bey den Longobarden die Landvögte oder Gouverneurs der Provinzen Schuldaben genannt, welche die Deutschen Schultheißen nannten. In einigen Niederdeutschen Gegenden wird erste und oberste Knecht auf den adeligen Gütern und Meierhöfen, welcher die Aufsicht über die andern hat, Schulte genannt, welches unser Hochdeutsches Schulze ist. 2) Derjenige, welcher an einem Orte die Gerichtbarkeit ausübet, Präsident in einem Gerichte ist, und die Gerechtigkeit handhabet. In diesem Verstande werden die Richter in manchen Städten so wohl Ober- als Nieder-Deutschlandes noch jetzt Schuldheißen, Stadtschuldheißen und zusammen gezogen Schulzen, Stadtschulzen genannt, da denn auch in Reichsstädten derjenige, welcher die obere Gerichtbarkeit im Nahmen des Kaisers und Reichs verwaltet, der Reichsschuldheiß genannt wird. An andern Orten heißen sie Vögte, Stadtvögte, Reichsvögte. Am üblichsten ist dieses Wort auf den Dörfern, wo der Schuldheiß und im gemeinen Leben Schulze, eine obrigkeitliche Person ist, welche für die Aufrechthaltung der Polizey und guten Ordnung sorgt, die Befehle des Gerichtsherren vollziehet, die Abgaben einsammelt und weiter liefert, zuweilen auch der Dorfrichter, oft aber noch von demselben verschieden ist. Anm. Im mittlern Lateine Sculdasius, Sculdasio, Scultetus. Da dieses Wort von den ältesten Zeiten an sehr bestimmt Schuldheiß geschrieben wird, so wird es sehr wahrscheinlich, daß es von Schuld, Schuldigkeit, und heißen oder heischen, zusammen gesetzet ist, weil der Schuldheiß in den ältern Zeiten bloß über Schuld und Gülte oder bürgerliche Sachen zu richten hatte, dagegen die peinlichen für den Grafen gehörten. In der Folge ward der Schuldheiß oft des Grafen Vicarius in peinlichen Sachen. Das im gemeinen Leben, besonders von Dorfschuldheißen übliche Schulze wird füglich als eine Zusammenziehung davon angesehen. Im Angels. lautet dieses Wort Scultheta, im Sachsenspiegel Scultheit, von dem Nieders. heten, heißen; woraus denn gleichfalls das Nieders. Schulte, Fries. Schelta, Wend. Scholta, verkürzet sind, obgleich Wachter und andere dieses lieber von schalten, befehlen, ableiten wollen.
2590 Zeichen · 21 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schuldheiß

    Adelung (1793–1801) · +1 Parallelbeleg

    Der Schuldheiß , zusammen gezogen Schulze, des -en, plur. die -en, dessen Gattinn, die Schuldheißinn, Schulzinn. 1) * Üb…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schuldheiss

11 Bildungen · 5 Erstglied · 6 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von schuldheiss 2 Komponenten

schuld+heiss

schuldheiss setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

schuldheiss‑ als Erstglied (5 von 5)

Schuldheißerei

Campe

schuldheiss·e·rei

Die Schuldheißerei , die Schulzerei, Mz. — en . 1) Das Amt eines Schuldheißen. 2) Die Wohnung, wie auch das Gebiet eines Schuldheißen oder S…

Schuldheißerēy

Adelung

schuldheiss·e·rey

Die Schuldheißerēy , plur. die -en, in einigen Gegenden, das Amt, die Wohnung, ingleichen das Gebieth eines Schuldheißen.

schuldheiss als Zweitglied (6 von 6)

Amtsschuldheiß

Adelung

amtsschuld·heiss

Der Amtsschuldheiß , des -en, plur. die -en, der regierende Schuldheiß, im Gegensatze des abgegangenen; eine Benennung, welche in dem Canton…

Dorfschuldheiß

Adelung

dorf·schuldheiss

Der Dorfschuldheiß , des -en, plur. die -en, im gemeinen Leben, Dorfschulze, des -n, plur. die -n, der Schuldheiß oder Schulze auf einem Dor…

Fêldschuldheiß

Adelung

feld·schuldheiss

Der Fêldschuldheiß , des -en, plur. die -en, eben daselbst, die Benennung eines Auditeurs, S. Adelung Feldrichter .

Gerichtsschuldheiß

Adelung

gerichts·schuldheiss

Der Gerichtsschuldheiß , des -en, plur. die -en, der Schuldheiß, welcher im Nahmen des Landesfürsten das Richteramt verwaltet, und an andern…

Kriegsschuldheiß

Adelung

kriegsschuld·heiss

Der Kriegsschuldheiß , des -en, plur. die -en, ein gutes, aber nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, einen Auditeur zu benenn…

Stadtschuldheiß

Adelung

stadtschuld·heiss

Der Stadtschuldheiß , des -en, plur. die -en, ein Schuldheiß in einer Stadt, welcher in derselben, oder über dieselbe zu befehlen hat, zum U…