Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Schuldheiß
Der Schuldheiß , zusammen gezogen Schulze, des -en, plur. die -en, dessen Gattinn, die Schuldheißinn, Schulzinn. 1) * Überhaupt, eine Person männlichen Geschlechtes, welche andern zu befehlen hat, sie zu Erfüllung ihrer Schuldigkeit heischet oder anhält; eine jetzt veraltete Bedeutung. Bey dem Ottfried ist Sculdheizzo ein Hauptmann, bey dem Notker Commentariensis, und in der Monseeischen Glosse, ein Procurator, Kravo , Graf. Dem Paulus Diaconus zu Folge wurden bey den Longobarden die Landvögte oder Gouverneurs der Provinzen Schuldaben genannt, welche die Deutschen Schultheißen nannten. In eini…