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schuldhaft

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

schuldhaft

schuldhaft, adj.

I Schuld (VI) für etw. tragend, für eine Straftat oder einen Missstand verantwortlich; als Straftäter überführt
  • gerichtes wil er [keiser] sich nû saten, / sîn hôch tragendez swert muoz durch die schuldehaften waten
    2. Viertel 13. Jh. Reinmar v. Zweter Nr. 138 V. 5
  • welcher ... an offentlichem eebruch schuldthaft erfunden würdet, der soll uns zu strafe unableßlich verfallen sein
    1495 Carlebach,BadRG. I 104 Faksimile
  • bey straff drey batzen, so offt einer schuldhafft erfunden wirdt
    BadLO. 1622 Bl. 3r Faksimile
  • jrrige sachen sollen alle durch mittels personen endschieden werden; welcher denn schuldhafft befunden wird, der soll vmbs 5te theyl der sachen gestrafft werden
    1628 Apel,Collect. 80
  • [wann] aus des richters ungeschicklichkeit ... zu jemands ... schaden geurteilt und gesprochen, ... so solle gegen der schuldhaften obrigkeit ... gebührende bestrafung fürgenommen ... werden
    1654 JRA.(Laufs) § 109 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 109
  • wer etwas, ... so da vor- oder in dem brand wieder diese ordnung ... geschehen, ... verschwiege, ... solle ... gleich als der schuldhafte gestraft werden
    1715 SammlBadDurlach II 389 Faksimile
  • [da ein tucher] mit dem andern einen stritt ... haͤtte, und deßwegen fuͤr das handwerck begehren thaͤte, solle der schuldhafft erfundene ... fuͤnff schilling erlegen
    1724 Reyscher,Ges. XIII 1262 Faksimile
  • ob nach beschaffenheit aller in dem eheprozeß vorkommenden umstaͤnde, ein theil ... als unschuldiger theil anzusehen, oder beede als schuldhaft ... zu betrachten seyen
    KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 12 S. 2
II beschuldigt, angeklagt
  • der ein schuldhaften man dem gerichte nimt: swer æin gechlaiten man vmb vngericht mit gewalt dem gericht nimt, der sol in der selben schuld sein als der pechlagt man was
    1295 Schwsp.(Kurzform II/Eckh.) Art. 295 (Kt)
  • ob eine jungfraw ... klagte, wie daz ihr einer die ehe zue gesagt, vnnd derentwegen habe sie ihm gestattett seines willens mit ihr zuepflegen. nue aber laße er sie sitzen. dafern der schuldhaffte ... laugnet die zuesage, so soll der richter fleyßige nachforschung thuen, wie sich daz weib zue vor gehalten habe
    1628 Apel,Collect. 51
III von js. Fehlverhalten herrührend
  • ob nach der maaßgabe der vorhandenen schuldenmenge und der mehr oder minder schuldhaften art ihres entstehens, der schuldner auf diese absolute nothdurft zu reduciren sey
    1804 SammlBadStBl. I 705
  • [Kosten der Klärung einer Todesursache werden] nicht der verlassenschaft des verstorbenen aufgebuͤrdet, sondern da, wo sie nicht wegen schuldhafter veranlassung des unfalls einem dritten billig heimfallen, aus den gerichtsbarkeits-gefaͤllen gezahlt
    1806 v.Berg,PolR. VI 1 S. 335
IV mit Geldschulden behaftet (von Personen)
  • swer ein burger zvͦ Offenburg ist, oder ane das zvͦ dem gerihte ... horet, wirt der dem spital kv̈ntliche, in deheine wise schulthaft, dem sol des gerihtes botte in der stat ... gebieten zvͦgeltende in den nehesten ahte tagen
    1310 FreibDiözArch. 2 (1866) 297
  • so sol der scůldehafte tů den hilligen sweren, wen her icht gewinne ober sine nodtorft drizzich pennige, daz her im da von gelte
    um 1410 Schwsp.(Kurzform/Gr.) Art. 304a (Kz²) Faksimile
V zu etw. verpflichtet
  • das ein predicant schuldhaft gsyn, alle vierzächen tag ein mahl dahin [kilchen] ze gan ze predigen
    1611 ArgauLsch. I 685 Faksimile

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schuldhaft

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    † Schuldhaft ,

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Schuldhaft

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Schuldhaft , s. Haft (II).

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schuldhaft

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von schuldhaft

schuld + -haft

schuldhaft leitet sich vom Lemma schuld ab mit Suffix -haft.

schuldhaft‑ als Erstglied (1 von 1)

schuldhaft(ig)

DWB

schuld·haftig

schuldhaft(ig) , adj. mit schuld oder schulden behaftet; jetzt veraltete nebenform zu schuldig, reus Scherz-Oberlin 1447 : auf das der schul…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „schuldhaft". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 16. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/schuldhaft/drw
MLA
Cotta, Marcel. „schuldhaft". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/schuldhaft/drw. Abgerufen 16. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „schuldhaft". lautwandel.de. Zugegriffen 16. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/schuldhaft/drw.
BibTeX
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