Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Schubkarre
Schub m. ‘das Schieben, Stoß, was auf einmal geschoben wird, Schiebefach, die Kraft, mit der ein durch Rückstoß bewegter Körper angetrieben wird’, Verbalabstraktum zu dem unter schieben (s. d.) behandelten Verb. Mhd. schup ‘Aufschub, Fristverlängerung, das Schieben der Schuld auf einen anderen, Beweismittel, Strafe’ ist zunächst ein Ausdruck der Rechtssprache. Erst vom 16. Jh. an wird Schub (wohl als Neubildung zum Verb) in allgemeinerem Sinne verwendet und steht für ‘Stoß’ (16. Jh.; s. auch Schubs), ‘was auf einmal geschoben wird, eine gewisse Menge’ (17. Jh., z. B. ein Schub Brot, Semmeln), …