Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schrotwaage
Schrotwaage, f.
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[ist] dieselbe [neue ahmung] ... an den gewöhnlichen orth im rahthauß-hoffe, auf einen großen runden, dazu gemachten stein gesetzt, nach der schrottwage abgewogen [worden], damit sie gleich zu stehen gekommen1630 Witthöft,Metrologie 623
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der obere [Mühl-]stein muß ein zoll weit von dem untern, oder bodenstein nach dem richtscheide, und nach der schrottwaage ordentlich auf einander gerichtet ... seyn1770 KurpfSamml. II 863
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schrotwage: ... ein nahme, welchen auch die bley- oder setzwage führet, die horizontale richtung einer linie oder fläche damit zu messen1798 Adelung² III 1667 Faksimile