Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schrotwaage
Schrotwaage, f. Messgerät zur Prüfung der waage- bzw. senkrechten Lage von etw., Setzwaage bdv.: Schrotwacht vgl. schrotwägen [ist] dieselbe [neue ahmung] ... an den gewöhnlichen orth im rahthauß-hoffe, auf einen großen runden, dazu gemachten stein gesetzt, nach der schrottwage abgewogen [worden], damit sie gleich zu stehen gekommen 1630 Witthöft,Metrologie 623 der obere [Mühl-]stein muß ein zoll weit von dem untern, oder bodenstein nach dem richtscheide, und nach der schrottwaage ordentlich auf einander gerichtet ... seyn 1770 KurpfSamml. II 863 schrotwage: ... ein nahme, welchen auch die ble…