Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schreibschilling m.
schreibschilling , m. , mhd. schrîbschillinc, schilling als schreibgebühr; schreibschilling gehört zur lehen-taxa oder sportula clientelari, oder taxa feudali, laudemium minus Frisch 2, 224 b ; schreibeschilling, in einigen gegenden, ein nahme der kleinen lehenwaare, welche den kanzelley- oder gerichtsbedienten für die ausfertigung des lehnbriefes gegeben wird, bey geringen lehen auch der schreibegroschen Adelung.