Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
schräg
schräg, adj.
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[auf das Hilfsbegehren der kaiserschen rett] haben ... wir zugesait ... die anndern stett sind so schreg gewesen, das sie sich nit ainer antwort haben muͤgen ainen1461 Janssen,RKorr. II 1 S. 183 Faksimile
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ist aber die linie auf einer seite mehr erhoͤhet [als die horizontallinie bei der Grenzvermessung] ... so heißt sie eine schrege linie1775 Roppelt,Gränzzeichen 51