Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schneidend
schneidend, adj.
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ihre kays. maj. [haben] das blosse schneidende schwerdt, von des reichs erb-marschalln ... gefordert, sr.churf.g. dasselbige gegeben, und se.churf.g. dardurch mit des heil. reiches erb-marschall-amt beliehen1720 Lünig,TheatrCerem. II 951 Faksimile
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declaration der verordnung wegen versteurung fremder feilen und schneidenden waaren1736 CCMarch. VI 2 Sp. 506 Faksimile