Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
schneidend
schneidend, adj. scharf; schneidende Ware Schnittwerkzeuge als Handelsartikel; schneidendes Schwert bildlich für Herrschergewalt ihre kays. maj. [haben] das blosse schneidende schwerdt, von des reichs erb-marschalln ... gefordert, sr.churf.g. dasselbige gegeben, und se.churf.g. dardurch mit des heil. reiches erb-marschall-amt beliehen 1720 Lünig,TheatrCerem. II 951 Faksimile declaration der verordnung wegen versteurung fremder feilen und schneidenden waaren 1736 CCMarch. VI 2 Sp. 506 Faksimile