Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kopfab
kopfab , d. i. der ruf oder befehl kopf ab ( schlagen )! als éin wort: blut mit blut und das hingerichte leben wiederum mit kopf-ab zu bezahlen. Abele gerichtsh. 2, 3 ; die ceremonie mit kopfab anzufangen. Wieland 22, 178 , mit köpfen, es wird dazu meist eine malende handbewegung gemacht; kopf ab ist eine tödtliche wunde. Simrock sprichw. 5868 ; gesteh doch nur, es ist ja kein kopfab. flämisch kopaan kopaf, lebend oder todt Schuermans 278 a . ebenso: mit spieszen, hängen und kopfrunter. Gotthelf 3, 209 . vgl. DWB kragab .