Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmiedegeld
Schmiedegeld, n.
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so auch einer ... [von einem schmied] abzöge, und sich zu einem andern im ambte ... würde verfügen, derselbe schmied soll ... nichts arbeiten, er habe dan vorhero selbigen schmid, wobei er erstlich hat arbeiten lassen, gänzlich ... bezahlet ... als das schmiedegeld1431 Kolz,LütjenbHandw. 99
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[hebung:] an landbede 37 fl. 8 ß; 1 fl. 8 ß krug- und 1 fl. 8 ß schmidegelt1579 MecklBauernlisten II 218