Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmelzhütte
Schmelzhütte, f.
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bergleut [sollen] in den gemainen wäldern holz nach ihrer notdurft nemen und ... in freien pachen schmölzhütten schlahen, kolstatt machen1490 SchlernSchr. 88 S. 70
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daß die, so eigne schmeltz-huͤtten haben, keinen andern umb zinß noch sonst darinnen schmeltzen lassen, ohne unsers berg-richters wissen und zugeben1553 FerdBO. Art. 92 Faksimile
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daß die ... gewerckschafft bey ihrer ... schmeltz-huͤtte ... draht verfertigen1690 CCMarch. IV 2 Sp. 92 Faksimile
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die schmelz-, saiger- und abtreibhuͤtten ... [sind] von dieser assecuration [brand-versicherung] gaͤnzlich ausgeschlossen1758 SammlBadDurlach II 479 Faksimile
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daß [in Sachsen] alle gewerken ihre gewonnenen ertze ... in die koͤniglichen schmelzhuͤtten liefern muͤssen1758 v.Justi,Staatsw. II 262 Faksimile