Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schmelzhütte
Schmelzhütte, f. Anlage zur Metallgewinnung bdv.: Schmelze, Schmelzerei, Schmelzstatt, Schmelzwerk bergleut [sollen] in den gemainen wäldern holz nach ihrer notdurft nemen und ... in freien pachen schmölzhütten schlahen, kolstatt machen 1490 SchlernSchr. 88 S. 70 daß die, so eigne schmeltz-huͤtten haben, keinen andern umb zinß noch sonst darinnen schmeltzen lassen, ohne unsers berg-richters wissen und zugeben 1553 FerdBO. Art. 92 Faksimile daß die ... gewerckschafft bey ihrer ... schmeltz-huͤtte ... draht verfertigen 1690 CCMarch. IV 2 Sp. 92 Faksimile die schmelz-, saiger- und abtreibhuͤtten …